Voraussetzungen
Ausbildung: Facharzt für Kardiologie FMH oder anerkannter analoger Titel
Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
Bewilligung: Gültige kantonale Berufs- oder Praxisbewilligung
Kontinuierliche Fortbildung: Nachzuweisen, gemäss den Richtlinien SGK und FMH
Entschädigung: Zeitbasiert
Qualitätskontrolle: Unterlagen und Performance werden in einem Erstgespräch sowie alle 2 Jahre überprüft.
Kündigungsfrist: Abhängig vom Anstellungsverhältnis